Bund Deutscher Karneval (BDK)

Wir als IMGK  sind der für das auf der Titelseite dargestellte Gebiet zuständige Regionalverband im Bund Deutscher Karneval ( BDK).

Der BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.V. (BDK) ist eine Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher Bräuche und wurde 1937 gegründet. Seine Wiederbegründung erfolgte 1953.
Der BDK, mit Sitz in Köln besteht aus 34 Regionalverbänden bzw. -ausschüssen mit über 5000 Vereinen und Gesellschaften.
Er ist Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG. Geführt werden aktive Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT MITTELRHEINISCHER KARNEVAL e.V. (IGMK) ist der Regionalverband im BDK. Sie wurde 1946 gegründet und  ist mit weit über  500 Mitgliedsvereinen mitgliedsstärkster Regionalverband im BDK.
Er ist tragendes Mitglied der Landesverbände für Gardetanzsport in Hessen und in Rheinland-Pfalz.
Eine Mitgliedschaft beim BDK ist nicht direkt, sondern nur über eine Mitgliedschaft im jeweiligen Regionalverband möglich.

Aufgaben

  • Austausch und Kontaktpflege
  • Karneval im Ausland
  • Tanzsport, Ausbildung Trainer C-Lizenz des DSB

Aufgaben


Die wichtigsten Aufgaben des Bund deutscher Karneval sind:

  • Die Pflege des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings auf traditions- und landschaftsgebundener Grundlage.
  • Die Verhinderung von Auswüchsen innerhalb der fastnachtlichen Brauchpflege sowie von Bestrebungen, die Fastnacht geschäftlich auszunutzen.
  • Die Unterhaltung des Zentralarchivs der Deutschen Fastnacht zur Erweiterung und Vertiefung des Wissens über Herkommen und Entwicklung der fastnachtlichen Bräuche.
  • Die Unterhaltung eines Archivs zur Erfassung, Ordnung, Sicherung und Auswertung aller dokumentarisch bedeutsamer Arbeitsunterlagen der Mitgliedsvereine.
  • Die Förderung und Pflege des offiziellen Deutschen Fastnachtmuseums in Kitzingen.
  • Die Förderung des fastnachtlichen Schrifttums.
  • Die Herausgabe des offiziellen Organs des BDK »Deutsche Fastnacht«.
  • Die Bildung von Fachausschüssen zur Erfüllung spezieller Aufgaben.
  • Die Förderung der Jugendarbeit und des Nachwuchses in den Vereinen.
  • Die Durchführung von Tanzturnieren und Sportausbildung.
  • Die Durchführung von Arbeitstagungen.
  • Die Kontaktpflege zu ausländischen karnevalistischen Organisationen.
  • Die Kontaktpflege zu staatlichen und kommunalen Behörden, der GEMA und anderen Institutionen.
  • Die Verbindung zu Presse, Rundfunk und Fernsehen.

Was bietet eine Mitgliedschaft im BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.V. und der Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval?

In ihrem Grundgedanken wollen der BDK und die IGMK als Dachorganisationen richtungsgebend tätig sein. In das Eigenleben der Gesellschaften bzw. der landschaftlich gebundenen Fastnacht wird nicht eingegriffen.

Der BDK und die IGMK wenden sich gegen Auswüchse in der Fastnacht, achten auf sach- und fachgerechte Pflege des fastnachtlichen Brauchtums und sind gegen dessen Kommerzialisierung (siehe Resolution der Haupttagung des BDK 1997, veröffentlicht in der Deutschen Fastnacht Ausgabe 78, und die in Achen vorgstellte Ethik Charta des BDK).

Eine Mitgliedschaft im BDK und in der IGMK bietet den Vereinen:

– Kontakte mit allen Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
– einen GEMA-Rahmenvertrag, der den Mitgliedsvereinen den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren (- 25 %) verschafft.
– Beratung in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. (Die Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechts- und Versicherungsfragen an den BDK wenden. Es bestehen Rahmenverträge mit der ARAG, deren Konditionen die Vereine nutzen können.)

– Unterstützung und Beratung zum Thema Jugendschutz
(In der Frage des Jugendschutzes ist der BDK aktiv, um jederzeit eine Anpassung des gesetzlichen Jugendschutzes an die jeweilige allgemeine Lage zu erreichen.)

– kostenlose Gruppenkarten für Jugendherbergen des  Deutschen Jugendherbergswerk  druch die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk

Zugriff auf das Zentralarachiv der deutschen Fastnacht

(Das vom BDK eingerichtete Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht befasst sich mit der Erforschung der brauchtümlichen Grundlagen in den jeweiligen Regionen. Es bietet den angeschlossenen Vereinen eine zentrale Archivierung vereinseigener Publikationen (Plakate, Liederhefte) Orden und Ehrenzeichen.) (Zugleich wird dort die Dokumentationszentrale für die NEG (s.u.) geführt.)

Austausch und Kontaktpflege

Die Mitgliedschaft im BDK und der IGMK erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.

Karneval im Ausland

Die Beziehungen zu den Nachbarländern auch auf karnevalistischem Gebiet werden gefördert und alle Bemühungen, bestehende Freundschaften zu vertiefen, unterstützt. Der BDK und damit alle ihm angeschlossenen inländischen Vereine sind automatisch Mitglied in der »Närrischen Europäischen Gemeinschaft« (NEG).

Tanzsport, Ausbildung Trainer C-Lizenz des DSB

Der BDK leitet über den Lehrgangsstab und den Bundesverband für Gardetanzsport in Abstimmung mit dem DTV und dem DSB die Ausbildung zum Erwerb der Trainer-Lizenz.

Der Landesverband für Gardetanzsport in Hessen (gegründet von der IGMK und dem KVK) richtet Hessische Meisterschaften für karnevalistische Tänze aus und bietet Lehrgänge zum Lizenzerwerb an.
Tanzturniere: Durchführung von Tanzturnieren. Hier messen sich alljährlich die Garden und Tanzgruppen der Gesellschaften aus vielen Verbänden im Wettstreit bis zur Deutschen Meisterschaft.

Zeitschrift  “Deutsche Fastnacht”

Ein Bindeglied zwischen dem BDK und den Verbänden und Gesellschaften ist die Zeitschrift »Deutsche Fastnacht«. Sie wird allen Vereinen zweimal im Jahr in mehreren Exemplaren kostenlos zugestellt. Allgemein interessierende Berichte der Verbände und Vereine werden unentgeltlich veröffentlicht.

– Auszeichnungen für verdiente Mitglieder:

Auszeichnungen und Ehrungen: Bei 50-, 75- oder 100-jährigem Bestehen eines Vereins wird auf Antrag eine Fahnenschleife überreicht. Für andere Jubiläen können Ehrenurkunden ausgefertigt und überreicht werden.

Für besondere Auszeichnungen wurden Verdienstorden jeweils in Silber, Gold bzw. Gold mit Brillanten geschaffen.

Deutsches Fastnachtsmuseum

Der BDK unterhält in Kitzingen/Main das offizielle Deutsche Fastnachtmuseum, das heute die bedeutendste und wissenschaftlich fundierteste Spezialsammlung seiner Art in der Welt darstellt. Es dokumentiert und belegt gegenüber der Öffentlichkeit die Entwicklung der Fastnachts- und Karnevalsbräuche als kulturhistorische Phänomene in den deutschen Landen. Sein Besuch vertieft das brauchkundliche Wissen der Mitglieder von karnevalistischen und fastnachtlichen Korporationen und stärkt dadurch deren Bewusstsein von der Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Aufgaben im Rahmen der fastnachtlichen Arbeit in den Vereinen. Seit 1983 ist das Deutsche Fastnachtmuseum als gemeinnützige Stiftung anerkannt.

Welche Kosten sind mit einer Mitgliedschaft verbunden?

– Beim BDK beträgt der Beitrag jährlich 20,00 € und bei der IGMK 30,00 €, also gesamt 50,00 €.
Dabei spielt die Mitgliederstärke der Gesellschaft keine Rolle.
15 € sind als einmalige Aufnahmegebühr an den BDK zu entrichten.
Zahlungen erfolgen zentral über die IGMK, in der Regel durch Einzugsermächtigung.

Anmeldung:

– Die Anmeldung erfolgt über die Bezirksvorsitzenden der IGMK.

 
Ordenssatzung Verdienstorden des BDK

Ziffer 1:
Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines
Verdienstordens des BDK beschlossen.

Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen, und zwar:

a) Stufe 1 in Silber,
b) Stufe 2 in Gold,
c) Stufe 3 in Gold mit Brillanten.

Zu allen Orden wird eine künstlerische Urkunde verliehen.

Ziffer 2:
Voraussetzung für die Verleihung:
Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1 in Silber

a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist,
d) für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 in Gold
a) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Stufe 3 in Gold mit Brillanten

a) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 50-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Ziffer 3:
Anträge auf Verleihung:

Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über die Regionalverbände mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.

Ziffer 4:
Kosten des Ordens:
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Für diese Kosten ist dem Antrag ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen.

Ziffer 5:
Verleihung des Ordens:
Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen.

Ziffer 6:
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner